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Bearbeiten von „Baumhaus des Schmerzes“
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* Bei Abgabe einer [[Gewebeprobe]] werden dem Gewebeprobeneigner gegen eine Gebühr von 40 [[Goldmünzen]] 5 [[Lebenspunkte]] abgezogen. Durch den Schmerz kann niemand sterben. | * Bei Abgabe einer [[Gewebeprobe]] werden dem Gewebeprobeneigner gegen eine Gebühr von 40 [[Goldmünzen]] 5 [[Lebenspunkte]] abgezogen. Durch den Schmerz kann niemand sterben. | ||
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