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Auftrag Diskussion:Diebesgut: Unterschied zwischen den Versionen
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eigentlich braucht man die 2 Sachen doch gar nicht.. man bekommt sie doch.. werden also nicht im, Sinne von "sollte man mitbringen" benötigt. Fände es besser nur solche aufzuführen. -- [[Benutzer:Re-Amun|Ra]] ([[Benutzer Diskussion:Re-Amun|Diskussion]]) 13:29, 16. Okt. 2007 (CEST) | eigentlich braucht man die 2 Sachen doch gar nicht.. man bekommt sie doch.. werden also nicht im, Sinne von "sollte man mitbringen" benötigt. Fände es besser nur solche aufzuführen. -- [[Benutzer:Re-Amun|Ra]] ([[Benutzer Diskussion:Re-Amun|Diskussion]]) 13:29, 16. Okt. 2007 (CEST) | ||
== Logischer Fehler im Text == | |||
''Das Wesen ''Beispielwesen'' befindet sich jetzt im Besitz unseres alten Schreibstiftes.'' | |||
Für mich bedeutet das soviel wie ''der Stift besitzt das Wesen'', also hat der Stift Besitz von seinem Dieb ergriffen. Irgendwie wahrscheinlich nicht das, was die Designer / Entwickler / Texter ausdrücken wollten, denn seit wann sucht sich ein Gegenstand seinen Dieb aus? | |||
Besser wäre ''Unser alter Schreibstift befindet sich jetzt im Besitz des Wesens ''Beispielwesen''.'' |
Version vom 17. September 2008, 10:43 Uhr
Benötigt
eigentlich braucht man die 2 Sachen doch gar nicht.. man bekommt sie doch.. werden also nicht im, Sinne von "sollte man mitbringen" benötigt. Fände es besser nur solche aufzuführen. -- Ra (Diskussion) 13:29, 16. Okt. 2007 (CEST)
Logischer Fehler im Text
Das Wesen Beispielwesen befindet sich jetzt im Besitz unseres alten Schreibstiftes.
Für mich bedeutet das soviel wie der Stift besitzt das Wesen, also hat der Stift Besitz von seinem Dieb ergriffen. Irgendwie wahrscheinlich nicht das, was die Designer / Entwickler / Texter ausdrücken wollten, denn seit wann sucht sich ein Gegenstand seinen Dieb aus?
Besser wäre Unser alter Schreibstift befindet sich jetzt im Besitz des Wesens Beispielwesen.